Chronologie des Mordfalles Angelika Föger - aufgelistet in 33 Punkten von Juni 1990 bis heute
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Hinweis: Alle mit XXXX bezeichneten Stellen mussten auf Gerichts-Anordnung zensuriert werden! (26.März 2014)
Hier die Eckdaten des Mordfalles Angelika Föger:
1. Am 9.Juni 1990 wurde Angelika Föger aus Reutte/Tirol an ihrer Arbeitsstelle in der Käserei XXXX in Grän um die Mittagszeit durch vier Messerstiche und Würgen ermordet.
2. Der Spurenlage nach, wurde sie an zwei Stellen angegriffen, einmal an ihrem Arbeitsplatz im Büro, ein zweites Mal im Zimmer des Lehrlings, wo sie schließlich auch von dem Lehrling aufgefunden wurde, von jener Person, die später als Täter vor Gericht gestellt und für schuldig befunden werden sollte.
3. Jene Person, der mutmaßliche Mörder, war der 18jährige Lehrling der Käserei und er wurde deshalb als Täter ermittelt - da in seinem Zimmer das Opfer auch aufgefunden wurde. Laut Aussage des örtlichen Polizeikommandanten Franz Wolf (nach anfänglichen Aussagen des Lehrlings, er hätte der Frau nur helfen wollen, sie sei blutend in sein Zimmer gekommen) gab der Lehrling den Mord zu, nachdem er - der Polizeikommandant - ihm vorhielt "sie liegt in deinem Zimmer und du bist voll Blut".
4. Aufgrund der raschen Ermittlung des mutmaßlichen Täters galt der Fall innerhalb wenigen Stunden als geklärt.
5. Der Mord wurde als "sexuell motiviert" dargestellt. Diese These kann nach Einholung von qualifizierten Expertenmeinungen aber als widerlegt betrachtet werden.
6. Der Lehrling galt als sozial eher benachteiligt, wurde von seinem Vater von Kindheit an regelmäßig geschlagen. Er sprach trotz seiner Jugend häufig dem Alkohol zu, war am Tattag alkoholisiert.
7. Am Tattagvormittag waren in der Käserei anwesend: der Chef der Käserei, seine Frau, sein Vater Werner sen., der jugoslawische Gastarbeiter Bozo M. und eben der Lehrling Martin K. Dieser wurde – unüblicherweise - an diesem Samstag bereits um ca. 09:15 Uhr in den Mittagsfeierabend geschickt, anstatt sonst um 12:00. Zur Arbeit antreten sollte er - wie üblich, um 16:30. Schließlich befand sich noch Angelika Föger, die seit ca. 10:00 Uhr im Büro im 1.Stock ihre Buchhaltungsarbeit verrichtete, im Gebäude der Käserei.
8. Die Mordhandlungen, und zwar die ersten Angriffe auf Angelika Föger, wurden höchstwahrscheinlich bereits um die Mittagszeit verübt, der tatsächliche Todeszeitpunkt wird für 15:15 angegeben, da nach Ankunft des Rettungspersonals Angelika Föger noch kurz lebte.
Bei der am nächsten Tag durchgeführten gerichtsmedizinischen Untersuchung zeigten sich ausgeprägte Abwehrschnittwunden an Händen und Fingern sowie eine Sturz-Aufschlag-Verletzung an der rechten Hinterkopfregion. An der Halsvorderseite wurden kräftige Würgemale und Zeichen einer zusätzlichen Drosselung befundet. Weiters wurden vier Messerstichverletzungen festgestellt. (siehe dazu Punkt 12.) Neben drei lebensbedrohlichen und mit großer Wucht ausgeführten Stichverletzungen, zeigte sich noch eine weitere vergleichsweise leichte Stichverletzung an der Vorderseite des linken Oberschenkels oberhalb des Knies, die nur geringgradig eingeblutet war und damit relativ spät im Tatablauf gesetzt sein musste.
9. Wenige Stunden nach der Tat (gegen Abend) fuhr Angelika Föger‘s Schwägerin Marlies (von Beruf Krankenschwester im BKH-Reutte) in Begleitung einer weiteren Krankenschwester und eines Arztes zum Tatort. Sie erhielten von den tatortabsichernden Polizisten ungehindert Zugang. Auch wurden ihr ohne weitere Umstände die persönlichen Utensilien (Handtasche, PKW-Schlüssel) der Ermordeten ausgehändigt. Ebenso fanden sie ein zusammengeknülltes, blutdurchtränkes Bettleintuch im Hausgang am Boden liegend vor, das in späterer Folge nirgends, in keinem Protokoll, Erwähnung fand.
10. Das Mordopfer wurde vor Ort vom Gerichtsmediziner Dr. Walter Rabl (damals Assistenzarzt der GMI - Gerichtsmedizin Innsbruck) untersucht, und in weiterer Folge im BKH-Reutte von ihm obduziert.
11. In der rechten Hand der Toten fanden sich 20 blonde Haare, "hellere Haare, die offensichtlich nicht der Haarfarbe der Frau entsprechen", (Lokalaugenschein Dr. Rabl). Weder der Lehrling Martin K. noch jene weiteren Zeugen, deren Haare einer morphologischen Vergleichsanalyse unterzogen wurden, hatten blonde Haare und schieden in den im Frühjahr 1991 durchgeführten Haar-Ergänzungsgutachten als Träger der blonden Haare aus. Angelika Föger hatte dunkelbraune Haare von Natur aus. Wer ist also wirklich der Träger der blonden Haare?
12. Als Todesursache wurde Verbluten in beiden Brusthöhlen und Würgen bzw. Erdrosseln festgestellt, wobei Dr. Rabl neben Stichen in den Rücken und Oberschenkel auch einen "Stich ins Herz, nämlich einen Durchstich der oberen Hohlvene", feststellte. Eine Verletzung, die absolut tödlich ist und in wenigen Minuten unausweichlich zum Tode führt! (Siehe Punkt 26)
13. Bei der Gerichtsverhandlung am LG-Innsbruck wurde der Lehrling Martin K. am 30.10.1991 rechtskräftig schuldig gesprochen und zu 13 Jahren Haft verurteilt. Er musste schließlich 8 1/2 Jahre tatsächlich absitzen.
14. Bereits in der Zeit vor der Verhandlung traten gewisse Zweifel am Tathergang auf. Die Familie Föger begann bei der Justiz und der Gerichtsmedizin in Innsbruck nachzufragen.
15. Der Lehrling und mutmaßliche Täter widerrief 1992 sein seinerzeitiges Mordgeständnis, klagte auf eine Wiederaufnahme der Verhandlung, dem wurde aber nicht stattgegeben.
16. Die Familie Föger war im guten Einvernehmen mit dem damaligen Leiter der GM-Innsbruck, Prof. Dr. Rainer Henn. Dieser versprach, den Fall erneut zu untersuchen - was er schließlich auch tat. Am 24.Juli 1992 rief er bei Fam. Föger an und sagte, er habe das neue Gutachten fertig, er habe mit Dr. Rabl alles besprochen und wenn er aus Kärnten (von einem Fachvortrag) zurück komme, wird er das neue Gutachten an das Landesgericht Innsbruck schicken. Auch würde er gerne die Familie Föger persönlich und direkt über die neue Faktenlage informieren, sie solle sich bis dahin gedulden. Prof. Henn kam jedoch nicht mehr zurück, er wurde am nächsten Tag (25.7.1992) in Kärnten Opfer eines unverschuldeten Verkehrsunfalles.
17. Eine Woche nach dem tödlichen Unfall von Prof. Henn telefonierte Walter Föger mit Dr. Rabl wegen des neuen Gutachtens, und ob er es einsehen könne. Föger berief sich auf Prof. Henn‘s Aussage, Dr. Rabl wüsste als sein Vertrauter Bescheid. Dr. Rabl sagte in diesem Ersttelefonat, er müsse nachschauen wo sich das Gutachten befinde, die Familie Föger sollte in einer Woche wieder anrufen.
Eine Woche drauf fuhren Walter Föger und seine Schwester Marlies zu Dr. Rabl in die GM-Ibk., um das neue Gutachten einzusehen, das Dr. Rabl mit Prof Henn bereits besprochen hatte.
Doch Dr. Rabl wollte nun davon nichts mehr gewusst haben - dies, obwohl in dem Telefonat eine Woche zuvor genau dieser Umstand angesprochen wurde. Nun, in diesem Direktgespräch sagte Dr. Rabl, es gäbe kein Gutachten, er hätte keines gefunden, aber er wüsste auch nichts von einem Gutachten. Auf Nachfrage, warum er das beim ersten Gespräch nicht erwähnte, wiederholte er, er habe kein Gutachten gefunden und er wisse auch nichts von einem Gutachten.
Ab diesem Zeitpunkt war eine erste Irritation vorhanden, Walter Föger hatte den starken Eindruck, Dr. Rabl wolle ihm von seinem Anliegen, die Wahrheit zu ergründen, konkret und möglichst rasch abbringen Die Annahme einer Vertuschung - aus welchem Grunde sie auch immer motiviert sei - stand erstmals im Raum.
18. Werner B., Bruder des Käserei-Inhabers, beging 1990, vier Monate nach dem Mord an Angelika (angeblich) Selbstmord, indem er sich in Innsbruck vor einen Zug warf. Seine Rolle im gesamten Mordfall wurde niemals richtig beleuchtet. Bekannt ist, dass er eher als psychisch labil galt und zum Innsbrucker Drogenmilieu regen Kontakt pflegte.
19. Der jugoslawische Käserei-Mitarbeiter Bozo M. war bei der Auffindung der Leiche gegen 15:00 ebenfalls anwesend. Seine wirkliche Rolle wurde aber nicht tiefergehend hinterfragt; in der späteren Faktenauswertung stellen sich seine Zeugenaussagen als äußerst widersprüchlich dar (Aussage 1 nach dem Tattag, Aussage 2, zwei Monate später).
20. Eine Zeugenbeobachtung in Grän vom Tattag besagt, dass zwischen 14:00 und 14:30 Uhr ein Auto, ein brauner Opel Kadett mit blonder Fahrerin und einem Mann auf dem Beifahrersitz mit „versteinertem unbeteiligten Gesichtsausdruck“, der dem Zeugen gegenüber keinerlei Regung erkennen ließ, hielt. Die Fahrerin fragte den Zeugen "sehr nervös" nach dem Weg zur Käserei XXXX. Als er später vom Mord in der Käserei hörte, und dass K. der Täter sein sollte, meldete er seine Wahrnehmung, dass Leute in diesem Auto nachmittags nach der Käserei fragten und diese ihm fremd und verdächtig vorkamen, gegen 16:30 der Gendarmerie. Er wurde von den Beamten jedoch als "Wichtigtuer" beschimpft, und wurde regelrecht weggejagt. "Ich soll verschwinden, sie haben den Täter - der Fall ist geklärt".
21. Der Inhaber der Käserei, der lt. seinen eigenen Aussagen mit dem Mordopfer unmittelbar vor Eintreffen der Rettung noch gesprochen hat, widerspricht sich bei genauerem Studium der Zeugenaussagen (Zeugenaussage 1 nach dem Tattag, Zeugenaussage 2, zwei Monate später). Seine Rolle in diesem Mordfall ist ebenfalls äusserst undurchsichtig, ebenso die seiner Gattin und des Sohnes.
22. Der Sohn des Käsereibesitzers, XXXX , zur Tatzeit ebenfalls 18 Jahre alt und blondes Haupthaar, galt bereits zur Schulzeit als "aufbrausend und unberechenbar", wurde von der Polizei zum gesamten Tathergang überhaupt nie befragt! Es genügte die Bemerkung des Vaters, der Sohn wäre zum Tatzeitpunkt in der Schweiz gewesen.
23. Es gab seit 1992 immer wieder Schriftwechsel und persönliche Kontakte zwischen der Familie Föger der Justiz und Gerichtsmedizin. Allerdings ohne Erfolg oder auch Aussicht auf Erfolg. Gelegentlich war es möglich, über Widerspüche zum Tathergang einen Bericht in den lokalen Medien zu erhalten, doch war von Seiten der GMI und der Staatsanwaltschaft-Innsbruck keinerlei Engagement zu erkennen. Im Gegenteil: Sämtliche Nachforschungen der Familie Föger wurden seit 1992 eher behindert und erschwert. An die StA-Ibk mitgeteilte Ergebnisse eigener Recherchen und Verdachtsmomente wurden kurzerhand abgeschmettert.
24. Am 07. Dezember 2006 sprachen Marlies, Wolfram und Walter Föger in der Gerichtsmedizin Innsbruck erneut mit Dr. Walter Rabl. Damals meinte er zu den sichergestellten Haaren, ohne nachsehen zu müssen: „Die sind beim Umbau des Institutes leider abhandengekommen!“ Sein Chef Dr. Richard Scheithauer meinte im März 2011 allerdings dazu: „Nur der leere, beschriftete Nylonsack mit Gripp - Verschluss konnte gefunden werden, die Haare werden bei früheren Untersuchungen "verbraucht" worden sein, eine Aufzeichnungen über den Verbleib der Haare gibt es keine.“
25. Im Dezember 2012 wurden auf Initiative des amerikanischen Autors John Leake ("Eiskalter Tod", "Jack Unterweger - Der Mann aus dem Fegefeuer"), der bei Recherchen zu einem mysteriösen Todesfall in Tirol (Duncan MacPherson) ebenfalls mit der Justiz und Dr. Rabl zu tun hatte, und dadurch auf den Fall Föger aufmerksam wurde, vier amerikanischen Gutachtern unabhängig voneinander die vorhandenen Aktenunterlagen übergeben. Alle vier waren der gleichen Meinung, dass mit dieser durchstochenen Hohlvene ein Überleben - wie Dr. Rabl bei der Obduktion schrieb "... von 20 - 30 Minuten" - auf keinen Fall möglich sein konnte. Dazu muss angemerkt werden dass die Justiz in all den 23 Jahren kein einziges(!) zweites Gutachten in Österreich eingeholt hat.
26. Zwei von Walter Föger selbst finanzierte schriftliche Gutachten, die eines Blutfleckspezialisten und die einer Forensikerin, haben das Gutachten von Dr. Rabl widerlegt und sprachen von Inszenierung und Manipulation am Tatort. So wie als wesentlichstes Faktum, dass kurz vor Eintreffen der Rettung die obere Hohlvene durchstochen worden war, und mit einer solchen Verletzung für das Opfer nur unter allerbester Voraussetzung ein Überleben zwischen 2 und 5 Minuten möglich ist!
Hinweis: Angelika Föger hat mit dem Rettungspersonal noch kurz gesprochen bevor sie verstorben ist; XXXX, der Chef der Käserei, wiederum hat nach eigenen Aussagen mit ihr ebenfalls noch persönlich gesprochen (Seitenzahl 253; "zum Nachmittag") als er am Tatort eintraf. Der beschuldigte Lehrling wiederum hatte nach Auffinden der blutenden Angelika Föger die Rettung vom Nachbarhaus aus, alarmiert, die ca. 5 – 8 Min. benötigte, bis sie eintraf.
Wer hat diesen tödlichen Stich gesetzt? Martin K. war ins Nachbarhaus gelaufen, um die Rettung zu verständigen und als diese eintraf, war Angelika nur noch wenige Augenblicke am Leben. Bedenkt man, dass diese Verletzung innerhalb 2 bis 5 Minuten zum Tode führt, muss dieser Stich erfolgt sein, als Martin aus dem Hause war um Hilfe zu holen. Er kann dann aber für diesen tödlichen Stich nicht verantwortlich gewesen sein.
Weitere amtliche Dokumente (zB Zeugenaussagen) sind hier zu finden: https://www.mordfall-angelika-foeger-graen.com/fotomaterial/dokumente/
27. Dass von Seiten der StA-Innsbruck keinerlei Interesse für übermittelte Informationen gezeigt wurde, zeigte auch, dass die Anzeigen gegen die Familie XXXX (Vater, Mutter, Sohn), kurzerhand eingestellt wurden.
Auch Anzeigen gegen die StA-Ibk selbst sowie gegen Dr. Rabl (u. A. wegen Amtsmißbrauch) wurden immer wieder "dienstweggemäß" an die Staatsanwaltschaft Wels (Mag. Wolfgang Tursky) zur Bearbeitung abgegeben. Mag. Tursky hat zwei Anzeigen gegen Dr. Rabl innerhalb eines Jahres eingestellt.
Info: Mag. Tursky war auch Staatsanwalt im Fall Denisa Soltisova (Info dazu ganz unten) in dem Dr. Rabl als 4. Obergutachter im Auftrag von Dr. Tursky ein Gutachten erstellte. Dr. Rabl ist seit 2004 auch Präsident der Österreichischen Gesellschaft für gerichtliche Medizin (ÖGGM).
Diese genannten Anzeigen wurden erwartungsgemäß positiv für die StA-Ibk abgehandelt, und es entwickelte sich ein Amtsweg-Kreis, der nicht zu durchbrechen war bzw. ist. Deshalb wurde im Dezember 2012 der Entschluss gefasst, auf anderen Wege zu einer objektiven Behandlung des Falles zu greifen. Es wurde eine Webseite eingerichtet, um ein eigenes Sprachrohr in die Öffentlichkeit zu haben und eine öffentliche Informationsveranstaltung abgehalten (29.Jänner 2013).
28. Der von Fam. Föger mehrmals beschuldigte Inhaber der Käserei, sein Sohn und die Ehefrau reagierten auf die in der Webseite gemachten Faktendarstellungen und klagten Walter und Wolfram Föger ca. 6 Monate nach dem Info-Abend auf Unterlassung. Der gerichtliche Anhörungstermin ist im November 2013 angesetzt.
29. Nach einer parlamentarischer Anfrage des BZÖ-Abgeordneten Gerhard Huber über ungeklärte Mordfälle in Tirol, wurde im Juni 2013 das leere Nylonsäckchen (siehe oben Nr. 24) an die Gerichtsmedizin Salzburg geschickt. An den Innenseiten konnten keine DNA Spuren festgestellt werden. Dafür fanden die Salzburger Gerichtsmediziner zur Verwunderung der leitenden Staatsanwältin ein kleines braunes Haarbruchstück. Dieses Haarbruchstück wurde zur Untersuchung nach Freiburg geschickt. Erwähnt werden muss, dass im April 1991 die letzte Haaruntersuchung der blonden Haare seitens der GMI gemacht wurde und danach mindestens 5 Anträge auf eine DNA- Untersuchung abgewiesen wurden.
30. Gerichtsmediziner Dr. Rabl selbst schrieb am 25.September 1992, "... dass eine Blutalkoholprobe und die sichergestellten blonden Haare aus der Hand der Angelika Föger, am Gerichtsmedizinischen Institut asserviert sind".
31. Dr. Unterdorfer (Nachfolger von Prof. Henn als Leiter der GM-Innsbruck bis 1994) erklärte einem Zeitungsreporter 1993 "... dass die sichergestellten Haare bei uns an der GMI tiefgekühlt lagern und er bis jetzt keinen Auftrag bekommen habe, die Haare zu untersuchen.".
32. Ein Antrag beim Landesgericht Innsbruck durch Mag. Anton Falkner (Anwalt der Familie Föger) um Ausfolgung der sichergestellten blonden Haare aus der Hand von Angelika, wurde seitens des Landesgerichtes durch Dr. Günther Böhler abgewiesen. Laut diesem Schreiben existierten die Haare am 21. Jänner 2011 noch.
33. Prof. Richard Scheithauer (Leiter der GM-Innsbruck seit 1994) schrieb im März 2011, "... die Haare seien bei Untersuchungen verbraucht worden..." Nur - es gab seit April 1991 keine Haaruntersuchung mehr, denn die Justiz hat alle Anträge abgelehnt!!
- Ende -
Reutte, am 18. Sept. 2013, Walter Föger
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Dies ist eine Zusammenfassung des Falles. Zu relevanten Aussagen sind Links zu weiterführenden Infos bzw. Dokumenten auf der Webseite angebracht.
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