Juli 2015
24. Juli 2015
Bis heute stand hier ein kurzer Bericht über den Brand in der Wohung meiner 81-jährigen gehbehinderten Mutter (vom 9. Juli 2015).
Wir haben diesen Beitrag nun entfernt, da er nach polizeilichen Ermittlungen in keinem Zusammenhang mit dem Mord an meiner Frau Angelika steht.
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01. Juli 2015
BMJ erteilt im Mordfall Föger eine „Weisung“ an die StAA Innsbruck, von der Gerichtsmedizin Ibk. Antworten einzufordern
Der Weg zur Politik hat sich doch insofern gelohnt, als dass sich Bundesrätin Sonja Ledl-Roßmann (ÖVP) nachweislich aktiv im Mordfall Föger beim Justizminister eingesetzt hat. Es hätte für Anfang Juli ein Gesprächstermin bei ihm, Dr. Brandstetter, stattfinden sollen. Aber - es wurde leider nichts daraus. Dafür wurde uns vor wenigen Tagen diese eMail (BMJ, Bundesministerium für Justiz, Hr. Mag. Christian Pilnacek) weitergeleitet (allerdings nicht von Frau Ledl-Roßmann!):
Sehr geehrte Frau Bundesrätin!
Ich danke Ihnen namens des Herrn Bundesministers für Justiz herzlich für Ihr Engagement in dem bekannten Strafverfahren zum Mordfall Angelika FÖGER.
Wie Ihnen bekannt ist, kommt es dem Bundesministerium für Justiz als Verwaltungsbehörde auf Grund des verfassungsrechtlich verankerten Prinzips der Gewaltentrennung aber nicht zu, Entscheidungen der unabhängigen Gerichte - wozu auch Entscheidungen über Anträge auf Fortführung und Wiederaufnahme eines Verfahrens zählen - zu überprüfen, abzuändern oder auch nur kommentieren.
Leider ist ein persönlicher Gesprächstermin mit dem Herrn Bundesminister auf Grund dessen sehr dichten Terminplanes nicht möglich.
Ich darf Ihnen jedoch mitteilen, dass auf Grund einer aktuellen Veranlassung der zuständigen Fachabteilung meines Hauses das Institut für Gerichtliche Medizin der Medizinischen Universität Innsbruck durch die Staatsanwaltschaft Innsbruck aufgefordert werden wird, die Staatsanwaltschaft Innsbruck über ein Auffinden der sichergestellten Haare zu informieren.
In weiterer Folge wird seitens der Staatsanwaltschaft Innsbruck das weitere Vorgehen erneut geprüft werden. Nur eine Untersuchung der an den Händen des Mordopfers sichergestellten Haare lässt weiterführende Ermittlungen zielführend erscheinen.
Wien, 8. Mai 2015
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Christian Pilnacek
Der Mordfall Föger ist also durchaus bekannt im Justizministerium, die Frage ist also: Wann wird wirklich etwas getan, was Hand und Fuß hat? Hat die Justiz in Innsbruck tatsächlich auf Grund der „Gewaltentrennung“ freie Hand, um willkürliche Aktionen zu setzen oder zu verhindern? Die Hoffnung aber bleibt, dass die – lückenlose – Aufklärungsbereitschaft im Mordfall Angelika Föger von „Oben“ angeordnet wird. Denn: Bevor der feige Mord an Angelika nicht tatsächlich aufgeklärt ist, wird es auch KEINE Ruhe geben, keine Ruhe geben können!
Hier eine kurze Info zu Mag. Pilnacek, Chef der Sektion IV im Justizministerium (als Leiter der Fachaufsicht „Strafjustiz“ handelt er für den Justizminister).