Jänner 2015

 
28. Jänner 2015
Für das kommende Wochende, resp. 1. Februar, ist ein weiterer Bericht über die Tatortsituation in Vorbereitung!
 
 
 
21. Jänner 2015
 

Die Justiz hat versagt - jetzt ist die Politik gefordert!

Wie im letzten Beitrag (siehe unten) bereits ausführlich dargelegt, ist der Justizweg in Österreich zur Gänze ausgeschöpft. Die Kompetenz und Verantwortungsfähigkeit der zuständigen Personen (Richter) ist offensichtlich überfordert. Die Justiz dreht sich nur mehr im Kreise, ist nicht in der Lage, in meinem Fall, dem Mordfall Angelika Föger, auch nur ansatzweise in eine Aktion zu kommen, die auf ein gerechtes Ergebnis, eine sorgfältige Wiederaufnahme der Untersuchungen auch nur hoffen lässt!
 
Neben dem Mordfall Angelika Föger ist auch der Fall "Andrea Juen" (Link zur Webseite) betroffen. Auch bei diesem Fall ist die Hoffnung auf eine gerechte Aufklärung durch die Justiz, komplett verfahren. Erschwerend kommen hier die dermaßen auffälligen Fehler und Ungerechtigkeiten durch die Richter (in Tirol und Vorarlberg) zum Tragen, so dass man sich für diese regelrecht fremdschämen müsste, wäre die Situation nicht so ernst! Auch da sind ALLE verantwortlichen Personen offensichtlich in ihrer Tätigkeit der „Rechtsprechung“ vollkommen überfordert!
 
Deshalb - um die Justiz aus dieser Miserere "zu erlösen", haben wir, Walter Föger und Andrea Maria Juen, uns zusammengschlossen und:  
 

Wir fordern von der Politik eine sofortige Handlungsweise, in der sie so schnell wie möglich einen von der Justiz unabhängigen Untersuchungsausschuss, der unsere Fälle umgehend, vollständig und vor allem sorgfältig untersucht. Es ist offensichtlich, dass die Justiz in ihrer Kontrollfunktion versagt hat und nicht mehr im Stande ist, ihre Fehlleistungen zuzugeben und ihre offensichtlichen Fehler zu korrigieren. Darum fordern wir, Walter Föger und Andrea Maria Juen, alle Parteien und alle Politiker auf, umgehend zu handeln, denn jeder der hier wegschaut und untätig bleibt, macht sich mitschuldig!

 
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19. Jänner 2015
 

Scheinbar ist nun alles aus...!

 
Eigentlich wollten wir an dieser Stelle über etwas anderes, sehr Wichtiges im Bezug zum Tatort berichten, doch die aktuellen Vorkommnisse erfordern eine vorübergehende Umstellung. 
 
Wie vorab schon in den Medien (insbesondere "Tiroler Krone", ORF-Radio Tirol und orf.at/Tirol) berichtet wurde, sei der Mordfall Angelika Föger nun endgültig eingestellt und somit zu den Akten zu legen! Diese Berichte basieren auf einer Presseaussendung der Innsbrucker Oberstaatsanwaltschaft mit der Überschrift "Schlussstrich im Mordfall Föger" vom Freitag den 16. Jänner 2015. Diese Pressemeldung wurde auch veröffentlicht - allerdings, ohne irgendeine Rückfrage um eine Stellungnahme meinerseits! Das widerspricht leider der journalistischen Sorgfaltspflicht, lässt aber erschreckende Parallelen zum Vorgehen des Richters Mag. Michael Schallhart aufleben, der mich in der 1.Verhandlung am LG Innsbruck zur Unterlassungsklage (Link zum Bericht) am 19.11.2013 wenigstens fragte, ob ich bereit wäre einen "Vergleich" einzugehen. Einen "Vergleich" in einem Mordfall! Allein die Frage ist schon eine verhöhnende Beleidigung. 
 
Wie auch immer: Auf jeden Fall war das die EINZIGE Nachfrage zu einer Einbringung meiner Sichtweise bzw. zur Möglichkeit einer Aussage - denn immerhin galt ich als der Beklagte wegen „Rufschädigung“  in einem von mir eingebrachten Vorgang um die Aufklärung eines Mordfalles! In weiterer Folge erging das Urteil zu dieser Verhandlung schriftlich (ich wurde verurteilt "Schadensersatz“ zu leisten - wohlgemerkt, OHNE jemals die Möglichkeit einer Verteidigung zu erhalten!!).  Link zum Urteil   
 
Der nachfolgende Einspruch (Link Dokumente) meines Anwaltes RA Falkner am OLG Innsbruck dagegen wurde - trotz Einbringens neuer Beweise und Zeugen von denen kein einziger bis heute befragt wurde - abgelehnt. Und schliesslich, als aktuellen Höhepunkt der ganzen Angelegenheit: Am 08.01.2015 (Tag der Zustellung) wurde vom OGH in Wien der Mordfall Angelika Föger endgültig als Nichtaufklärungswürdig eingestuft und eine weitere Bearbeitung - ohne jemals angehört zu werden oder Beweise und Zeugen vorbringen zu dürfen – endgültig abgewiesen!! Siehe Beschluss
Wenn Sie diesen OGH-Beschluss nun gelesen haben, und aus dem Juristendeutsch nicht ganz schlau geworden sind - hier die Übersetzung ins verständliche Deutsch. Dieser Beschluss des OGH (Oberster Gerichtshof Wien) bedeutet: 
 
"Der OGH schreibt sinngemäß, dass das Unterlassungsbegehren der Fam.XXX berechtigt war, weil die freie Meinungsäußerung in unwahren Behauptungen ihre Grenzen findet (nämlich da wo alles in eine Ehrenbeleidigung mündet) und sagt dazu sogar noch wörtlich und rechtlich korrekt, dass "wenn die Behauptungen unwahr sind, das Unterlassungsbegehren berechtigt ist und Richtigkeit der Behauptungen der Beklagte zu beweisen hätte"!!! Aber: Genau das ist der rechtliche Widersinn! Die Unterlassungsklage wäre nur bei unwahren Behauptungen berechtigt! Den Wahrheitsbeweis, ob die Behauptungen nun wahr sind oder nicht, darauf hätte der Beklagte, also Walter einen Anspruch in dieser Unterlassungssache! Genau dieser Wahrheitsbeweis wäre ja notwendig, sonst kann ja nicht darüber entschieden werden, ob der Unterlassungsanspruch wegen unwahrer Behauptungen überhaupt berechtigt ist oder nicht, aber die Möglichkeit die Wahrheit zu beweisen, wird Walter gleichzeitig verwehrt (trotz neuer Beweise und Einbringung neuer Zeugen!). Parallel dazu schreibt der OGH unter Pkt. 5, "dass es nicht auf die Wahrheit der Behauptungen ankommt!" Da widerspricht sich der OGH ja komplett selbst! Wenn die Unterlassungsklage nur bei unwahren Behauptungen berechtigt ist, dann muss ich als Beklagter ein Recht auf den Wahrheitsbeweis haben und dann kommt es selbstverständlich auf die Wahrheit an!! Kaum zu glauben, dass sowas möglich ist!" Soweit zur "Übersetzung" des OGH-Urteiles. 
 
Dieser Beschluss wurde von der Justiz / OStAA Ibk. umgehend an die Medien weitergegeben und es gab zwar Berichte dazu, aber vor Veröffentlichung wurde leider keinerlei Anfrage gestellt, was ich als Betroffener dazu zu sagen hätte! 
Noch mehr Brisanz erhält die Vorgehensweise dieses „Maulkorbgebens“ durch die Justiz, dass der Anwalt der Fam. XXX anfang 2014, als in der "Kleinen Zeitung" ein Bericht über unsere Bemühungen um eine Aufklärung des Mordfalles erschien, er diese Zeitung daraufhin auf eine Gegendarstellung klagte, die ihm auch zuteil wurde. Sein Hauptargument damals war, dass der verurteilte Lehrling niemals auf eine Wiederaufnahme der Verhandlung geklagt hätte, der gesamte Bericht somit auf einer Lüge meinerseits basiere. Es wurde der Gegendarstellung nicht nur stattgegeben, sondern von der "Kleinen Zeitung" auch noch 14.000 Euro an "Schmerzensgeld" an den Rechtsanwanlt resp. die Familie XXX gezahlt! Dass diese verlangte Gegendarstellung (zzgl. Geldstrafe) erst recht eine reine Lüge des RAs war und ist, beweisen unsere veröffentlichten Dokumente, laut denen der verurteilte Lehrling mindestens 3 Mal einen Antrag auf Wiederaufnahme gestellt hatte (LINK) - die aber allesamt vom LG und OLG Innsbruck abgewiesen wurden mit der lauen Argumentation: "Es sei nicht ersichtlich, welchen Vorteil der inhaftierte Lehrling von einer Wiederaufnahme haben würde!".  
 
Jedenfalls erfolgte mit der Gegendarstellungserzwingung eine weitere Unterlassungsklage vom 26.03.2014 gegen mich, lt. der ich auch die Links zu diesen Berichten (4 und 7. Februar 2014) von der Webseite löschen musste (siehe Pressmeldungen und Dokumente). Neutral zur Kleinen Zeitung zu verlinken erlauben wir uns dennoch hier – die entsprechenden Beiträge finden Sie dort schon! 
 
Nimmt man all dies zusammen, könnte man meinen: Okay, somit ist wohl alles aus! Es gibt keine (rechtliche) Möglichkeit mehr, keinen Anspruch auf irgendeine Unterstützung durch die Justiz, Gerichte, Behörden um die Aufklärung des Mordfalles Angelika Föger vom Juni 1990 zu erlangen. Es ist wohl scheinbar alles aus! 
 
Nun - so scheint es - aber es ist nicht aus, nur weil ein dermaßen starker Gegenwind vorhanden ist. Durch unsere Bemühungen, Transparenz hineinzubringen und die Veröffentlichung von Dokumenten, die immer mehr Widersprüche aufzeigen (verfasst von den betroffenen Richtern und Beamten selbst), wurde eine immer größere Öffentlichkeit erreicht, die die Vorgehensweise von Tiroler Gerichten und Justiz verständlicherweise in Frage stellen. Und unsere Bemühungen um die Aufklärung des Mordfalles Angelika haben bereits sehr viele Unterstützer in der Bevölkerung gefunden, die ihrerseits das penetrant ignorante Verhalten der Justiz/Gerichte befremdet und die nunmehr immer mehr zur Aufklärung beitragen. Denn: Mord verjährt NIE!
 
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11. Jänner 2015
 

Brisante Zeugenaussage:  Ein damals beim Mord in der Käserei Grän anwesender Gendarm erzählt hier, wie das Geständnis von M.K. wirklich zustande kam!!

 
Der zermürbende Kampf um die Aufklärung des Mordes mithilfe der Justiz will kein Ende nehmen! Nachwievor werden mir immer wieder dermaßen große Steine in den Weg gelegt, dass man daran verzweifeln und zerbrechen könnte, hätte ich nicht die mit Dokumenten untermauerte Überzeugung, dass der Mord an Angelika so nicht gewesen sein konnte, wie er immer wieder von der Justiz dargestellt wird! Und immer wieder wehrt diese sich mit Händen und Füssen, hier irgendwie aufklärend tätig zu werden. Egal welche neuen Beweise und Zeugen ich und mein Anwalt einbringen! Statt Hilfe und Unterstützung zu bieten, wird mir ein „Maulkorb“ nach dem anderen verpasst! Mehr darüber aber in einem späteren Beitrag!
 
Es liegen Aussagen von Zeugen vor, die von der Justiz einfach nicht angehört werden wollen! Eine kommt von einem ehemaligen Gendarmen, der damals beim Tatort in Grän Dienst tat und dessen Aussagen wesentlich von denen des damaligen Gendarmeriekommandanten Franz Wolf abweichen. 
 

Hier kurz zur Vorgeschichte, warum sich dieser ehemalige Beamte, Martin Fuchs, der seinen Dienst am Posten Grän versah, später dann zur Spezialeinheit „Cobra“ wechselte, mittlerweile aber aus dem aktiven Dienst ausgeschieden ist, zu Wort meldete. 

 
Es war im Frühjahr 2013, als Herr Martin Fuchs sich zuerst bei meinem Cousin Wolfram Föger (er war ja auch jahrzehntelang Gendarmeriebeamter) und dann bei mir meldete, und erklärte, dass er von einem Freund auf meine Webseite aufmerksam gemacht worden war. Fuchs erzählte mir, dass er damals als Gendarmeriebeamter am Tatort war. 
Die Niederschrift vom Postenkommandant Wolf Franz seien von hinten bis vorne erlogen, sagte Herr Fuchs gleich zu Beginn unserer Unterhaltung. Es sei nicht so wie Wolf Franz in seiner Niederschrift behauptete, dass Kollege Mitterdorfer und er mit M.K. zum Gendarmerieposten gefahren seien und beim Gasthof Engel angehalten hätten, da er das Auto von ihm (Fuchs) sah und ihn daraufhin in den Dienst beordert habe. Vielmehr sei es so gewesen, dass er bereits zu Anfang, als die Kollegen zur Käserei fuhren, im Gasthof Engel verständigt wurde und er daraufhin mit seinem Privat-PKW zur Käserei gefahren war. Es stimmt auch nicht, dass Wolf alleine mit dem Dienstauto mit M.K. zum Gendarmerieposten Grän gefahren war, denn er (Fuchs) sei gefahren und Wolf war am Beifahrersitz und dieser hat den festgenommenen Lehrling angeschrien „Gib endlich zu du Schwein, dass du die Frau umgebracht hast!“. Vor dieser Fahrt wurden er (Fuchs) und Insp. Egon Lorenz von Kommandanten Wolf zur Tatortabsicherung eingeteilt. Aber lesen sie die 5-seitige Aussage selbst. Es gab dann noch ein zweites Gespräch und sogar noch ein persönliches Treffen zwischen mir und Fuchs Martin, in denen er mir stets seine volle Unterstützung für die lückenlose Aufklärung dieses Mordes zusicherte! 
 
Meine und unsere Hoffnung ist, dass aufgrund einer solchen kompetenten Aussage der Stein ins Rollen gebracht werden kann, dass erneut oder besser: erstmals ernsthafte Ermittlungen zur tatsächlichen Aufklärung dieses feigen Mordes an Angelika Föger 1990 in der Käserei in Grän  angestellt werden! Und wie schon mehrfach erwähnt: Uns liegen noch andere Zeugenaussagen vor! Link zur Aussage
 
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03. Jänner 2015
 
Alles wird sich aufklären. Ich weiß das. Und um dem oder den Mörder(n) meiner Frau Angelika den Schritt zu einem Geständnis zu erleichten, hier noch einmal den am Heiligen Abend 2012 verfassten Offenen Brief an den Mörder meiner Frau. (Siehe weiter unten)
 
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01. Jänner 2015
 
Zuerst - vielen Dank allen meinen Mitstreitern und Unterstützern in meinem Kampf um die Aufklärung des Mordes an meiner Frau Angelika. Ich weiß all diese Hilfe sehr zu schätzen!
Wie die letzten Monate des vergangenen Jahres bereits mehrfach erwähnt, sind zur Zeit keine sonderlichen Aktivitäten zu vermelden, über die wir auch öffentlich berichten können! Das heißt aber nicht, dass sich im Hintergrund nicht doch vieles bewegt! Nur können wir, kann ich, darüber nichts veröffentlichen, weil ansonsten den Gegnern, die es zweifellos gibt, "in die Hand gespielt" wird. Aber seien Sie gewiss, dass meine und unsere Anstrengungen kein bisschen nachlassen, um den oder die wahren Täter der gerechten Strafe zuzuführen!
 

Noch einmal zusammenfassend:

Hier, in diesem Gebäude wurde Angelika Föger an ihrem Arbeitsplatz in der Käserei Biedermann in Grän im Tannheimertal am 9. Juni 1990 ermordet. Sie wurde gewürgt, erdrosselt und erstochen! Entgegen der offiziellen Version vom Büro als einzigen Tatort, gibt es zwei Angriffsorte: einmal im Büro und einmal im Zimmer des Lehrlings M.K. (Stirnseite erstes Fenster): Dort erhielt Angelika (während bereits die vom Lehrling, der später vom Gräner Gendarmeriekommandanten Franz Wolf als Mörder bestimmt wurde, verständigte Rettung in den Hof einfuhr) den letzten, absolut tödlichen Stich in die Brust. Sie konnte mit den Sanitätern noch kurz sprechen. Wer stach zu? Wer nützte die hilfesuchenden Lebenszeichen der bereits totgeglaubten Angelika, um sie kaltblütig endgültig zu ermorden? (siehe alle Zeugenaussagen- weiter unten bei "Dokumente") Der Lehrling kann es nie und nimmer gewesen sein ...
 
 
Wie oben erwähnt, gilt offiziell das Büro als Tatort (siehe Pfeil). Es sind aber zwei offensichtliche Tatorte: Einmal das Büro, wo der sogenannte "Erstangriff " erfolgte und danach das Zimmer des Lehrlings (Stirnseite, erstes Fenster), wo der letzte Stich passierte. Bei sogar geringer Recherche wird man rasch feststellen, dass es sogar noch einen dritten Tatort gegeben haben muss, einen der nicht verzeichnet wurde! Aus Schlampigkeit der Ermittler? Sieht man sich das Büro an, wird man feststellen, dass hier niemals ein Kampf auf Leben und Tod vorgefallen sein konnte, da es so gut wie keine (Kampf-) Unordnung gibt. Angelika war eine gesunde, kräftige Frau und ist mit 4 älteren Brüdern aufgewachsen. Sie wusste sich also sehr wohl zu wehren. Hätte im Büro der „Erstangriff“ stattgefunden, wäre hier alles drunter und drübergelegen. Es muss also einen weiteren Raum geben, wohin Angelika unter einem Vorwand gelockt wurde, und dort für sie vollkommen überraschend und brutal der Angriff erfolgte. Mit dem Messer, dann mit Würgen und Drosseln (mit einem Gürtel). Dort muss sie sehr viel Blut verloren haben (es liegt uns eine Aussage vor, die das stützt!!), erst später wurde sie – aus welchem Grunde auch immer - ins Büro verbracht. Hier der Grundriss des Gebäudes. Es gibt zahlreiche Räume …
 
 
 
Angelika erlitt starke Abwehrverletzungen. Anhand dieser Verletzung ist ersichtlich, dass sich Angelika Föger massiv zur Wehr setzte. Aber gewiss nicht gegen einen schmächtigen, unterernährten jungen Burschen wie den Lehrling - es muss ein für sie unerwartet starker und überraschend brutaler Gegner gewesen sein (oder mehrere)! 
 
(Und hier der Hinweis auf die blonden, später aus der Asservatenkammer spurlos verschwundenen, Haare, die Angelika dem Gegner im Kampf ausgerissen haben musste)
 
Der letzte Stich! Während die Rettung bereits in den Hof fuhr, wurde dieser Stich vermutlich gezielt dort gesetzt, wo er am meisten Wirkung hatte: Er durchtrennte die „Obere Hohlvene“, ein  lebenswichtiges Blutgefäß direkt oberhalb des Herzens. Selbst unter besten Bedingungen -zB mit anwesenden Notärzten im OP - führt eine solche Stichverletzung innerhalb von ca. 5 Minuten zum Tod! Wie man am Foto sehen kann, wurde der Stich vermutlich gezielt so gewählt, dass er problemlos zwischen die Rippen passt, nicht von diesen abgefälscht wird. Die Würgespuren am Hals zeigen, dass der Angreifer Fingernägel hatte. Der verurteilte Lehrling hatte keine Fingernägel - er biß sie stets ab, hätte eine solche Schürfspur niemals hinterlassen können. (Auch er selbst hatte keinerlei Verletzungen an seinem Körper, die auf einen Kampf hindeuten würden - müsste er aber haben, wenn sich Angelika so gewehrt hat!)
 
(Foto: Angelika Föger bei der Obduktion im BKH Reutte am 10.Juni 1990; vorgenommen von Dr. Walter Rabl und Assistenten.)
 
Und hier - um die Grausamkeit dieses Verbrechensgegen dessen tatsächlicher Aufklärung so viel Widerstand herrscht, noch einmal vor Augen zu führen, in der Hoffnung, weitere Zeugen zu finden oder den/die wahren Täter zum Geständnis zu bringen, das Foto der toten Angelika Föger am Auffindungsort im Zimmer des Lehrling. Die Bluse ist rot vom Blut, sie war ursprünglich weiß mit schwarzen Punkten.
 
 
 
Bei der offiziellen Tatortrekonstruktion  wurde dem „mutmaßlichen Täter“ M.K. offensichtlich vieles vorgesagt, was (angeblich) gewesen war; auch wurde dabei immer davon gesprochen, dass sich Angelika Föger sehr gewehrt habe. Wäre es so gewesen, wäre im Büro ein heilloses Durcheinander – und zwar ein solches, das man auch nicht in kurzer Zeit aufräumen hätte können (und vor allem: wer hätte das machen sollen?). Allein unter diesem Gesichtspunkt (der Zeitfaktor von knapp 30 Min. – wann soll das alles passiert sein?) ist der offizielle Tatablauf nicht haltbar!
 
(Foto-Büro, der offizielle Tatort: Hier kann kein Kampf auf Leben und Tod stattgefunden haben!)
 
Dieses T-Shirt hatte M.K. als Täter nach offiziellen Angaben getragen. Man sieht sofort, dass damit Blut aufgewischt wurde, indem man es in der Hand zusammenknüllte und damit über eine Blutlache wischte.
 
 
Schliesslich  das „Tatmesser“.  Das richtige Tatmesser wurde nie gefunden, Dieses hier abgebildete gilt und galt vor Gericht als „Beispiel“, wie es ausgesehen hat haben können! – Das sagte sogar der zuständige Staatsanwalt (siehe weiter unten)
 
 
 
(Mit diesem Link kommen Sie zu den weiteren Unterlagen wo dieses Schreiben eingebunden ist)
Vieles könnte hier noch angeführt werden; das meiste aber ist ohnehin bereits hier auf der Webseite hinterlegt. Bitte lesen Sie dort alles nach, was bei Ihnen Fragen aufwirft …
 
Übrigens: Das ist „nur“ die eine Front, wo es um den oder die wirklichen Mörder von Angelika Föger geht. Die andere „Front“, der zermürbende Kampf mit der Justiz und der Gerichtsmedizin Innsbruck (insbesondere Dr. Walter Rabl) ist hier nicht weiter erwähnt. Das steht alles in den Dokumenten - zB hier und hier
 
 
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Webseite: Mordfall Angelika Föger Grän

Betreiber: Walter Föger, 6600 Reutte/Tirol WICHTIG: Wenn jemand - auch nach mittlerweile weit mehr als 30 Jahren - Hinweise zu dieser Tat hat, bitte um eine Mitteilung an mich (siehe eMailadresse, gerne auch persönlich). walter.foeger@gmail.com